Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Flügel
Flügel,1) allg.: der eine Teil von paarigen, spiegelbildlich angeordneten Gegenständen oder Organen, z. B. der Lunge, einer Tür, eines Fensters.
2) Architektur: Baukörper, der (im Winkel) an den Hauptbau anschließt.
3) Botanik: a) die zwei seitl. Blütenblätter der Schmetterlingsblüte; b) die häutigen Anhänge einer Frucht (F.-Frucht, z. B. beim Ahorn) oder eines Samens (F.-Samen, z. B. bei der Kiefer) zur Verbreitung durch den Wind.
4) Instrumentenbau: nach seiner Form ben. Klavierinstrument, dessen Saiten in Richtung der Tasten verlaufen, Cembalo, Klavier.
5) Militär: der äußerste rechte oder linke Teil einer zum Gefecht aufmarschierten Truppe.
6) Soziologie: Gruppe innerhalb einer Partei: rechter F., linker F., radikaler F., gemäßigter F. u. a.
7) Technik: a) Tragfläche am Flugzeug (Trag-F.); b) einzelne Fläche eines Windrades, Propellers oder Verdichterrades.
8) Zoologie: dem Fliegen dienende Bewegungsorgane versch. Tiere. Bei Insekten sind F. Ausstülpungen des chitinigen Außenskeletts, bei Vögeln umgebildete Vordergliedmaßen.
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Ansicht: Flügel