Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Flugsicherung
Flugsicherung,Organisation (F.-Dienst) und Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Luftverkehr, im Rahmen der Vereinbarungen des Weltverbandes des Luftverkehrs (IATA) internat. geregelt. In Dtl. oblag die F. bis 31. 12. 1992 der Bundesanstalt für F. (BFS), Sitz: Frankfurt am Main. Nach Änderung des Luftverkehrsges. wurde die BFS aufgelöst, und ihre Aufgaben wurden mit Wirkung vom 1. 1. 1993 der privatrechtlich verfassten DFS Deutsche F. GmbH (DFS) übertragen. Aufgaben der F.sind die Flugverkehrskontrolle zur Überwachung und Lenkung der Bewegungen im kontrollierten Luftraum und auf den Rollflächen von Flugplätzen, die Verkehrsflussregelung und die Steuerung der Luftraumnutzung, der Fluginformationsdienst, die Mitwirkung beim Such- und Rettungsdienst für Luftfahrzeuge (Flugalarmdienst) sowie bei der Flugberatung, ausgenommen Flugwetterberatung. Der Luftraum über dem größten Teil der Erdoberfläche und über den Weltmeeren ist in Fluginformationsgebiete und obere Fluginformationsgebiete eingeteilt. Die Fluginformationsgebiete reichen von Grund bis Flugfläche 245 (7 500 m Höhe), die oberen Fluginformationsgebiete von Flugfläche 245 bis unbegrenzt nach oben.
Literatur:
Mensen, H.: Moderne F. Organisation, Verfahren, Technik. Berlin u. a. 21993.
Human factors in air traffic control, hg. v. M. W. Smolensky u. a. San Diego, Calif., 1998.
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