Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fluglärm
Fluglärm,störender Schall von Luftfahrzeugen im Frequenzbereich von etwa 300 bis 5 000 Hz. Bei Strahlflugzeugen unterscheidet man zw. Strahllärm (der aus dem Triebwerk austretenden Gase) und Triebwerkslärm (Strömungsvorgänge in den rotierenden Triebwerksteilen). Beim Überschallflugzeug entsteht der Schallknall (Schallmauer). Deshalb ist der zivile Überschallflug über dem Gebiet vieler Staaten, auch dem der Bundesrep. Dtl., verboten. Maßnahmen zur Minderung des F. sind Flugbetriebsbeschränkungen, spezielle An- und Abflugverfahren. Das Bundes-Ges. zum Schutz gegen F. vom 30. 3. 1971 legt ferner zwei Lärmschutzzonen mit Baubeschränkungen und Bauverboten in der Nähe von Flughäfen fest.
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