Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Flughafen
Flughafen,Geländefläche mit Anlagen zum Starten und Landen von Luftfahrzeugen (Flugplatz) sowie mit zusätzl. Anlagen zur Abwicklung des zivilen gewerbsmäßigen Luftverkehrs (Verkehrs-F., engl. Airport) oder des militär. Flugbetriebs (Militär-F., Fliegerhorst, engl. Airbase). Die Start- und Landebahnen sind befestigte Pisten (2 000-4 000 m lang, 45-60 m breit), die nur in den Hauptwindrichtungen angelegt werden. Bes. verkehrsreiche F. benötigen Zwei- und Mehrpistensysteme in 2 oder 3 Richtungen. Befestigte Rollwege verbinden die Pisten mit dem Vorfeld, auf dem sich die Abfertigungs- und Abstellplätze für die Flugzeuge befinden. An das Vorfeld grenzen die Abfertigungsgebäude an. Sie enthalten die eigentl. Abfertigungsschalter für Passagiere und Gepäck, Verteilungs- und Ausgabeanlagen für Reisegepäck sowie Warteräume, aus denen die Fluggäste mit Omnibussen zu den Flugzeugstandplätzen gebracht werden oder über gedeckte Teleskopbrücken direkt an Bord der Flugzeuge gelangen. Zur Frachtabfertigung werden spezielle Luftfrachtcontainer verwendet; die Abfertigungsanlagen sind hoch mechanisiert und automatisiert. Die Tankanlagen umfassen unterird. Kraftstofflager sowie Unterflurzapfanschlüsse auf dem Vorfeld, aus denen die Flugzeuge über Dispenser betankt werden. Die für Lenkung und Überwachung des Verkehrs erforderl. Flugsicherungsanlagen und Einrichtungen für die Nachrichtenübermittlung sind im Kontrollturm (engl. Tower) untergebracht, der Überblick über Vorfeld, Rollwege und Pisten gewährt. Vom Kontrollturm aus werden auch die bodenseitigen Landehilfen bedient und überwacht.
▣ Literatur:
Treibel, W.: Gesch. der dt. Verkehrsflughäfen. Eine Dokumentation von 1909 bis 1989. Bonn 1992.
⃟ Bachmann, P.: Internat. Flughäfen Europas. Pläne - Daten - Fakten. Stuttgart 1995.
Flughafen,Geländefläche mit Anlagen zum Starten und Landen von Luftfahrzeugen (Flugplatz) sowie mit zusätzl. Anlagen zur Abwicklung des zivilen gewerbsmäßigen Luftverkehrs (Verkehrs-F., engl. Airport) oder des militär. Flugbetriebs (Militär-F., Fliegerhorst, engl. Airbase). Die Start- und Landebahnen sind befestigte Pisten (2 000-4 000 m lang, 45-60 m breit), die nur in den Hauptwindrichtungen angelegt werden. Bes. verkehrsreiche F. benötigen Zwei- und Mehrpistensysteme in 2 oder 3 Richtungen. Befestigte Rollwege verbinden die Pisten mit dem Vorfeld, auf dem sich die Abfertigungs- und Abstellplätze für die Flugzeuge befinden. An das Vorfeld grenzen die Abfertigungsgebäude an. Sie enthalten die eigentl. Abfertigungsschalter für Passagiere und Gepäck, Verteilungs- und Ausgabeanlagen für Reisegepäck sowie Warteräume, aus denen die Fluggäste mit Omnibussen zu den Flugzeugstandplätzen gebracht werden oder über gedeckte Teleskopbrücken direkt an Bord der Flugzeuge gelangen. Zur Frachtabfertigung werden spezielle Luftfrachtcontainer verwendet; die Abfertigungsanlagen sind hoch mechanisiert und automatisiert. Die Tankanlagen umfassen unterird. Kraftstofflager sowie Unterflurzapfanschlüsse auf dem Vorfeld, aus denen die Flugzeuge über Dispenser betankt werden. Die für Lenkung und Überwachung des Verkehrs erforderl. Flugsicherungsanlagen und Einrichtungen für die Nachrichtenübermittlung sind im Kontrollturm (engl. Tower) untergebracht, der Überblick über Vorfeld, Rollwege und Pisten gewährt. Vom Kontrollturm aus werden auch die bodenseitigen Landehilfen bedient und überwacht.
▣ Literatur:
Treibel, W.: Gesch. der dt. Verkehrsflughäfen. Eine Dokumentation von 1909 bis 1989. Bonn 1992.
⃟ Bachmann, P.: Internat. Flughäfen Europas. Pläne - Daten - Fakten. Stuttgart 1995.