Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fluchtverdacht
Fluchtverdacht(Fluchtgefahr), die durch konkrete Umstände nahe gelegte Gefahr der Flucht eines Beschuldigten oder Verurteilten; eine der Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls (§§ 112, 113, 457 StPO). Besteht bei einem auf frischer Tat Ertappten F., hat jedermann das Recht zur vorläufigen Festnahme. (Verkehrsunfallflucht)
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