Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Flottenabkommen von 1935
Flottenabkommen von 1935,geschlossen zw. der brit. Reg. und der nat.-soz. Reichsreg.: legte das Verhältnis der dt. Flottenstärke zur brit. auf 35 : 100, der U-Boot-Tonnage auf 45 : 100 fest.
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