Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fleischhygiene
Fleischhygi|ene,die zu treffenden Maßnahmen, um den Gefahren, die vom Fleisch von Schlachttieren für den Menschen ausgehen, zu begegenen. Nach dem F.-Ges. i. d. F. vom 8. 7. 1993 unterliegen alle herkömml. Schlachttiere und erlegtes Haarwild, von Ausnahmen für den Eigenverbrauch abgesehen, der Untersuchungspflicht. Durch VO können hygien. Mindestanforderungen für Schlacht- und Weiterverarbeitungsbetriebe festgelegt werden. Die Untersuchungen obliegen dem amtl. Tierarzt und den öffentlich angestellten Fleischkontrolleuren. Schlachttiere müssen so gekennzeichnet sein, dass auch nach der Schlachtung der Erzeugerbetrieb ermittelt werden kann. Zur Schlachtung vorgesehene Tiere bedürfen der Schlachterlaubnis. Die Untersuchung, die nach der Schlachtung zu erfolgen hat (früher amtlich und heute umgangssprachlich: Fleischbeschau), stuft das Fleisch als tauglich, bedingt tauglich oder untauglich ein. Besondere Vorschriften regeln den grenzüberschreitenden Fleischtransport.
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