Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fiskus
Fịskus[lat. fiscus »Korb«, »Kasse«] der, urspr. das Staatsvermögen, heute der Staat oder jede andere jurist. Person des öffentl. Rechts, soweit sie als reiner Vermögensträger tätig wird und als Rechtssubjekt im Privatrechtsverkehr auftritt (z. B. Bundes-, Landes-, Gemeinde-F.). Staat und F. sind im Ggs. zu früheren Auffassungen keine getrennten Rechtspersonen mehr. Der F. unterliegt den Bestimmungen des Zivilrechts, bes. hinsichtlich der Vertretungsbefugnis und der Haftung für Organe und Gehilfen. Er kann im Zivilprozess klagen und verklagt werden.
Fịskus[lat. fiscus »Korb«, »Kasse«] der, urspr. das Staatsvermögen, heute der Staat oder jede andere jurist. Person des öffentl. Rechts, soweit sie als reiner Vermögensträger tätig wird und als Rechtssubjekt im Privatrechtsverkehr auftritt (z. B. Bundes-, Landes-, Gemeinde-F.). Staat und F. sind im Ggs. zu früheren Auffassungen keine getrennten Rechtspersonen mehr. Der F. unterliegt den Bestimmungen des Zivilrechts, bes. hinsichtlich der Vertretungsbefugnis und der Haftung für Organe und Gehilfen. Er kann im Zivilprozess klagen und verklagt werden.