Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Findelkinder
Findelkinder,ausgesetzte neugeborene Kinder. Ein F. ist spätestens am Tag nach seinem Auffinden der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. Die zuständige Verw.behörde setzt nach Anhörung des Gesundheitsamts den vermuteten Ort und Tag der Geburt fest und bestimmt einen Namen für das Kind (§ 25 Personenstandsges.). Für ein F. ist ein Vormund zu bestellen.
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