Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Finanzwissenschaft
Finạnzwissenschaft,Teildisziplin der Wirtschaftswiss., deren Untersuchungsobjekt die wirtsch. Aktivitäten öffentl. Gebietskörperschaften und deren Beziehungen zu anderen Bereichen der Volkswirtschaft sind. Die F. analysiert v. a. die Wirkung finanzpolit. Maßnahmen auf Beschäftigung, Einkommensverteilung, Preise. Wichtige Teilgebiete der F.: die Finanztheorie, bes. die Budgettheorie (behandelt Haushaltsplan, Budgetgrundsätze), die Ausgaben- und Einnahmenlehre (allg. Steuerlehre) sowie die Theorie des öffentl. Kredits (untersucht Arten der öffentl. Verschuldung und der Wirkung von Haushaltsdefiziten); ferner die spezielle Steuerlehre (Darstellung der Einzelsteuern), die Finanzpolitik, Finanzsoziologie und Finanzgeschichte. Enge Beziehungen bestehen zum Finanz- und Steuerrecht, zur Finanzstatistik (Erfassung und Darstellung der öffentl. Finanzwirtschaft, v. a. die Haushalts- sowie Vermögensstatistik) sowie zu der betriebl. Steuerlehre, dem Verwaltungsrecht und der Kommunalwirtschaft. - Die F. entstand in der Zeit des Merkantilismus, im dt. Sprachgebiet gilt K. Klock (* 1583, ✝ 1655) als Begründer; sie wurde weiterentwickelt von Kameralisten, Physiokraten und den Klassikern der Nationalökonomie. Im 20. Jh. brachten die »reine Finanztheorie«, auf E. Sax (* 1845, ✝ 1927) zurückgehend, die soziolog. Schule der F. und der Einfluss der Wirtschaftstheorien von J. M. Keynes u. a. Neuorientierungen. Neuere Themen der F. sind u. a. die Analyse der Steuerhinterziehung und der Schattenwirtschaft sowie die Theorie des Staatsversagens.
▣ Literatur:
Musgrave, R. A. u. a.:Die öffentl. Finanzen in Theorie u. Praxis, 3 Bde. A. d. Engl. Tübingen 4-61992-94.
⃟ Brümmerhoff, D.: F. München u. a. 71995.
⃟ Andel, N.: F. Tübingen 41998.
⃟ Graf, G.: Grundlagen der F. Heidelberg 1999.
Finạnzwissenschaft,Teildisziplin der Wirtschaftswiss., deren Untersuchungsobjekt die wirtsch. Aktivitäten öffentl. Gebietskörperschaften und deren Beziehungen zu anderen Bereichen der Volkswirtschaft sind. Die F. analysiert v. a. die Wirkung finanzpolit. Maßnahmen auf Beschäftigung, Einkommensverteilung, Preise. Wichtige Teilgebiete der F.: die Finanztheorie, bes. die Budgettheorie (behandelt Haushaltsplan, Budgetgrundsätze), die Ausgaben- und Einnahmenlehre (allg. Steuerlehre) sowie die Theorie des öffentl. Kredits (untersucht Arten der öffentl. Verschuldung und der Wirkung von Haushaltsdefiziten); ferner die spezielle Steuerlehre (Darstellung der Einzelsteuern), die Finanzpolitik, Finanzsoziologie und Finanzgeschichte. Enge Beziehungen bestehen zum Finanz- und Steuerrecht, zur Finanzstatistik (Erfassung und Darstellung der öffentl. Finanzwirtschaft, v. a. die Haushalts- sowie Vermögensstatistik) sowie zu der betriebl. Steuerlehre, dem Verwaltungsrecht und der Kommunalwirtschaft. - Die F. entstand in der Zeit des Merkantilismus, im dt. Sprachgebiet gilt K. Klock (* 1583, ✝ 1655) als Begründer; sie wurde weiterentwickelt von Kameralisten, Physiokraten und den Klassikern der Nationalökonomie. Im 20. Jh. brachten die »reine Finanztheorie«, auf E. Sax (* 1845, ✝ 1927) zurückgehend, die soziolog. Schule der F. und der Einfluss der Wirtschaftstheorien von J. M. Keynes u. a. Neuorientierungen. Neuere Themen der F. sind u. a. die Analyse der Steuerhinterziehung und der Schattenwirtschaft sowie die Theorie des Staatsversagens.
▣ Literatur:
Musgrave, R. A. u. a.:Die öffentl. Finanzen in Theorie u. Praxis, 3 Bde. A. d. Engl. Tübingen 4-61992-94.
⃟ Brümmerhoff, D.: F. München u. a. 71995.
⃟ Andel, N.: F. Tübingen 41998.
⃟ Graf, G.: Grundlagen der F. Heidelberg 1999.