Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Finanzwirtschaft
Finạnzwirtschaft,Wirtschaft der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) sowie der Nebenfisken (z. B. Sozialversicherungen). Die öffentl. F. ist eine Bedarfsdeckungswirtschaft. Sie verfolgt nicht das Ziel, Gewinn zu erwirtschaften, sondern das im Haushaltsplan niedergelegte finanzpolit. Programm zu erfüllen. Die Einnahmen setzen sich aus Abgaben (Steuern und Zölle, Gebühren und Beiträge), Erwerbseinkünften (z. B. aus öffentl. Unternehmungen) und den Zuflüssen aus staatl. Schuldenaufnahme zusammen. Die Ausgaben gliedern sich in Leistungsentgelte (Personal- und Sachausgaben) und Einkommensübertragungen ohne Gegenleistung (Transferausgaben).
Finạnzwirtschaft,Wirtschaft der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) sowie der Nebenfisken (z. B. Sozialversicherungen). Die öffentl. F. ist eine Bedarfsdeckungswirtschaft. Sie verfolgt nicht das Ziel, Gewinn zu erwirtschaften, sondern das im Haushaltsplan niedergelegte finanzpolit. Programm zu erfüllen. Die Einnahmen setzen sich aus Abgaben (Steuern und Zölle, Gebühren und Beiträge), Erwerbseinkünften (z. B. aus öffentl. Unternehmungen) und den Zuflüssen aus staatl. Schuldenaufnahme zusammen. Die Ausgaben gliedern sich in Leistungsentgelte (Personal- und Sachausgaben) und Einkommensübertragungen ohne Gegenleistung (Transferausgaben).