Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Finanzvermögen
Finạnzvermögen,Teil des Vermögens der öffentl. Hand (Staatsvermögen), der wirtschaftlich genutzt wird und Einkünfte erbringt. Bestandteile des F. sind: Betriebsvermögen (z. B. öffentl. Unternehmen, Kapitalbeteiligungen, Staatsforsten) und allg. Kapital- und Sachvermögen (z. B. Darlehen, Treuhandvermögen). Ggs.: Verwaltungsvermögen.
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