Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Finanzkontrolle
Finạnzkontrolle,Prüfung und Überwachung der öffentl. Finanzwirtschaft. Die Kassenkontrolle prüft die Kassenbestände mit den Kassenbuchsalden; Rechnungskontrolle ist die rechner. (formelle) Prüfung der Belege, Kassen- und Rechnungsbücher, Verwaltungskontrolle die sachl. Prüfung der Finanzgebarung auf ihre Planmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Kontrollbehörden sind jeweils die übergeordneten Verwaltungsinstanzen sowie unabhängige Kontrollbehörden (Bundesrechnungshof) und die parlamentar. Organe.
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