Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Finanzdienstleistungen
Finạnzdienstleistungen, auf Bereitstellung, Anlage und Verfügung von Liquidität bzw. Vermögen sowie auf dessen Verw. abzielende Dienstleistungen. Finanzdienstleister sind Kreditinstitute mit den in § 1 Kreditwesen-Ges. aufgezählten Bankgeschäften und banknahe Institute (Near Banks) wie Versicherungen, Leasing-, Factoring-, Kreditkarten-, Kapitalbeteiligungs- und Kapitalanlagegesellschaften sowie Vermögensverwaltungs-, Anlageberatungsgesellschaften und Broker.
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