Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Filmförderung
Filmförderung,Förderung der Filmwirtschaft durch staatl. Subventionen, Schutzbestimmungen sowie durch Selbsthilfemaßnahmen. Rechtl. Grundlage ist das F.-Gesetz von 1979 i. d. F. v. 6. 8. 1998. Die Förderungsaufgaben (Steigerung der Qualität des dt. Films, Verbesserung der Struktur der Filmwirtschaft, Unterstützung dt.-ausländ. Gemeinschaftsproduktionen und der Zusammenarbeit zw. Film und Fernsehen, Gewährung von Förderungshilfen) wurden der F.-Anstalt in Berlin übertragen. Die Mittel zur F. stammen aus dem Haushalt sowie aus der Filmabgabe, mit der entgelt. Filmvorführungen (auch Videos) am Maßstab des Umsatzes belastet werden.
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