Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fiktion
Fiktion[lat.] die,
1) allg.: Erdichtung, erdichtete Annahme, Unterstellung.
2) Literatur: als bestimmendes Element von Literatur und Dichtung das Erdachte, Erfundene, Vorgestellte, Erdichtete, das so nicht in der tatsächl. Wirklichkeit existiert, jedoch so existieren könnte und so dargestellt, beschrieben wird, als ob es wirklich existiere.
3) Philosophie: in Erkenntnistheorie und Ontologie eine Annahme, deren Wahrheit nicht erkannt werden, die aber zu einem bestimmten theoret. oder prakt. Zweck im wiss. Verfahren methodisch geboten sein kann (z. B. Hypothesen oder auch die Vernunftbegriffe Kants).
4) Recht: im Gesetz die Annahme eines Sachverhalts als wahr, der in Wirklichkeit nicht besteht, um hieraus die Ableitung sonst nicht mögl. Rechtsfolgen vornehmen zu können (z. B. gilt der vor dem Erbfall Gezeugte als bereits geboren, sodass auf ihn das Erbrecht anwendbar ist).
Fiktion[lat.] die,
1) allg.: Erdichtung, erdichtete Annahme, Unterstellung.
2) Literatur: als bestimmendes Element von Literatur und Dichtung das Erdachte, Erfundene, Vorgestellte, Erdichtete, das so nicht in der tatsächl. Wirklichkeit existiert, jedoch so existieren könnte und so dargestellt, beschrieben wird, als ob es wirklich existiere.
3) Philosophie: in Erkenntnistheorie und Ontologie eine Annahme, deren Wahrheit nicht erkannt werden, die aber zu einem bestimmten theoret. oder prakt. Zweck im wiss. Verfahren methodisch geboten sein kann (z. B. Hypothesen oder auch die Vernunftbegriffe Kants).
4) Recht: im Gesetz die Annahme eines Sachverhalts als wahr, der in Wirklichkeit nicht besteht, um hieraus die Ableitung sonst nicht mögl. Rechtsfolgen vornehmen zu können (z. B. gilt der vor dem Erbfall Gezeugte als bereits geboren, sodass auf ihn das Erbrecht anwendbar ist).