Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fiducia
Fiducia [lat. »Vertrauen«, »Unterpfand«] die, Treuhand, im röm. Recht eine pfandähnl. Sicherheit, die in das Eigentum des Gläubigers überging und bei Tilgung der Schuld rückgewährt wurde.
Fiducia [lat. »Vertrauen«, »Unterpfand«] die, Treuhand, im röm. Recht eine pfandähnl. Sicherheit, die in das Eigentum des Gläubigers überging und bei Tilgung der Schuld rückgewährt wurde.