Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fideikommiss
Fide|ikommịss[von lat. fidei commissum »zu treuen Händen belassen«] das, im früheren dt. Recht ein unveräußerl. und unteilbares Familienvermögen, i. d. R. Grundbesitz, das stets geschlossen in der Hand eines Familienmitgl. blieb; nur der Ertrag stand zu freier Verfügung. Dadurch blieb die vermögensrechtl. Grundlage für eine Familie und ihre soziale Stellung gesichert. Seit Aufkommen des Liberalismus bekämpft und im Bereich des frz. Rechts (Code Napoléon), also auch im linksrhein. Dtl. beseitigt, bestimmte Art. 155 der Weimarer Reichsverf. die Auflösung der F. (ergänzt durch Reichs-Ges. vom 6. 7. 1938, bestätigt durch Kontrollrats-Ges. Nr. 45 von 1947); sie leben aber aufgrund landes- und bundesrechtl. Vorschriften bis in die Gegenwart fort.
Fide|ikommịss[von lat. fidei commissum »zu treuen Händen belassen«] das, im früheren dt. Recht ein unveräußerl. und unteilbares Familienvermögen, i. d. R. Grundbesitz, das stets geschlossen in der Hand eines Familienmitgl. blieb; nur der Ertrag stand zu freier Verfügung. Dadurch blieb die vermögensrechtl. Grundlage für eine Familie und ihre soziale Stellung gesichert. Seit Aufkommen des Liberalismus bekämpft und im Bereich des frz. Rechts (Code Napoléon), also auch im linksrhein. Dtl. beseitigt, bestimmte Art. 155 der Weimarer Reichsverf. die Auflösung der F. (ergänzt durch Reichs-Ges. vom 6. 7. 1938, bestätigt durch Kontrollrats-Ges. Nr. 45 von 1947); sie leben aber aufgrund landes- und bundesrechtl. Vorschriften bis in die Gegenwart fort.