Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Feuerversicherung
Feuerversicherung,Versicherung, die Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sowie die dabei unvermeidlich auftretenden Folgeschäden (z. B. durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen) ersetzt. Sie haftet nicht für »unechte Brandschäden«, z. B. Sengschäden. Ausgeschlossen sind Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Erdbeben, Kernenergie, böswilliges oder grob fahrlässiges Verschulden des Versicherten. Arten der F. sind: einfache F. (Versicherung von Wohn- und Geschäftsgebäuden), landwirtsch. F. (den speziellen Gefahren und Arbeitsabläufen landwirtsch. Betriebe angepasst) und industrielle F.; die Hausratversicherung umfasst ebenfalls Feuerschäden. Für F.-Verträge wird eine Feuerschutzsteuer erhoben.
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