Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Feuerschutzsteuer
Feuerschutzsteuer,zur Förderung des Brandschutzes von Feuer-, Gebäude- und Hausratversicherungen erhobene Steuer (Ges. vom 21. 12. 1979). Der F. unterliegt der Versicherer bei der Entgegennahme von Entgelten für die Feuerversicherung (Steuersatz von 8 % des Versicherungsentgelts). Das Aufkommen fließt den Ländern zu.
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