Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Feuermeldeanlagen
Feuermeldeanlagen,Gefahrenmeldeanlagen zur Alarmierung von Feuerwehrkräften bei Brandausbrüchen oder sonstigen Gefahrenzuständen unter Angabe des Meldeortes. Öffentlich zugängl. Hauptmelderanlagen übermitteln eine Feuermeldung über Meldungsgeber (Feuermelder) und ein öffentl. Leitungssystem zur Feuerwache. Eine F. besteht aus mehreren Meldungsgebern, dem Leitungsnetz und der Feuermelde-Empfangszentrale in der Einsatzzentrale der Feuerwehr mit der erforderl. Stromversorgung. Es gibt zwei Möglichkeiten der Verbindung zur Feuerwehr: 1) das Schleifensystem, bei dem bis zu 30 Melder in einer Leitungsschleife oder Ringleitung hintereinander geschaltet und vom gleichen Strom durchflossen werden; 2) das Liniensystem, das für jeden Melder einen separaten Stromweg über eine Zweidrahtleitung erfordert.
Meldungsgeber werden handbetätigt (Druckknopfmelder) oder reagieren selbstständig. Zu Letzteren gehören Wärmemelder, die sich bei Erreichen einer bestimmten Höchsttemperatur schließen oder öffnen (Maximalmelder) oder auf den durch den Brandausbruch entstandenen Temperaturanstieg je Zeiteinheit reagieren (Differenzialmelder), Flammenmelder, die auf die von den Flammen ausgehende Infrarotstrahlung reagieren, und Rauchmelder. Zu den Rauchmeldern gehören opt. Melder und Ionisationsrauchmelder, die die Feststellung von Brandausbrüchen ermöglichen, lange bevor Flammenbildung oder gefährl. Temperaturerhöhung auftreten. - Sprechmöglichkeit bieten Melder in Fernsprechnotrufsäulen; Notrufmelder für zwei Richtungen (Polizei und Feuerwehr) gibt es als Zusatzgerät zum Münzfernsprecher. Gebührenfreier Notruf im öffentl. Fernsprechnetz in Dtl.: 112.
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