Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Feuerbestattung
Feuerbestattung(Einäscherung, Leichenverbrennung), Totenbestattung, bei der der Leichnam durch Feuer in Asche verwandelt wird; bereits im 7. Jh. v. Chr. nachweisbar; gewann seit dem 19. Jh. v. a. aus hygien. (gesundheitspolit.) Gründen an Verbreitung (erstes Krematorium 1874 in Gotha). - Die kath. Kirche hält grundsätzlich an der Erdbestattung fest, doch ist seit 1963 die F. erlaubt.
Recht: In den meisten Bundesländern gilt das ehem. Reichs-Ges. über die F. vom 15. 5. 1934 mit Änderungen fort. In einigen Bundesländern bestehen landesrechtl. Vorschriften. Die Art der Bestattung richtet sich nach dem Willen des Verstorbenen. Der Nachweis wird durch Testament oder eigenhändig unterschriebene Erklärung erbracht. Ist der Wille des Verstorbenen nicht nachweisbar, treffen die bestattungspflichtigen Angehörigen die Bestimmung. Vorzulegen sind: die Sterbeurkunde, amtsärztl. Bescheinigung (nach Leichenschau), polizeil. Bescheinigung, dass kein unnatürl. Tod vorlag. Die Einäscherung darf nur in behördlich genehmigten Anlagen und unter Beachtung bestimmter Vorschriften erfolgen.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Feuerbestattung