Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Feudalismus
Feudalịsmus[zu lat. feudum »Lehngut«] der, eine Form der sozialen, wirtsch. und polit. Ordnung, in der eine adlige Oberschicht vom Herrscher lehnsrechtlich mit Grundherrschaft und polit., militär., verwaltungsmäßigen, richterl. und gesellschaftl. Vorrechten ausgestattet ist. Der Feudalstaat war bes. im späten MA. die auf der Grundlage des Lehnswesens ausgebildete Staatsform, die Vorstufe des späteren Ständestaats. Im Absolutismus wurden die Privilegien und Zuständigkeiten der Feudalherren durch die monarch. Souveränität und die aufkommende Bürokratie verdrängt. Das wirtsch.-soziale Feudalsystem dauerte jedoch oft noch lange an. In der Geschichtsphilosophie des Marxismus steht der F. als Entwicklungsstufe zw. der antiken Sklavenhaltergesellschaft und dem von der Bourgeoisie getragenen Kapitalismus. Die nichtmarxist. Sozialgeschichte schränkt den F. auf das mittelalterl. Lehnswesen in W- und Mitteleuropa ein.
Literatur:
Anderson, P.: Von der Antike zum F. Spuren der Übergangsgesellschaften. A. d. Engl. Frankfurt am Main 21981.
Duby, G.: Die drei Ordnungen. Das Weltbild des F. A. d. Frz. Frankfurt am Main 21993.
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