Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Feststellungsklage
Feststellungsklage,eine Klageart vor den Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs- und Finanzgerichten; sie ist auf Feststellung des Bestehens (positive F.) oder Nichtbestehens (negative F.) eines Rechtsverhältnisses, der Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes gerichtet. F. sind subsidiär, d. h. sie sind unzulässig, wenn mit einer Leistungsklage das gleiche Ziel erreicht werden kann.
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