Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fesselung
Fesselung,im Strafverfahren zulässige Einschränkung der Bewegungsfreiheit (§ 119 Abs. 5 StPO), wenn die Gefahr besteht, dass der Verhaftete Gewalt anwendet, Widerstand leistet, zu fliehen versucht sowie Selbstmord oder Selbstschädigung begeht. Bei der Hauptverhandlung sollte der Verhaftete ungefesselt sein.
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