Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fernlicht
Fernlicht,Beleuchtung, mit der Kfz zur Fahrbahnbeleuchtung ausgerüstet sein müssen. Die Mindestbeleuchtungsstärke soll 100 m vor dem Fahrzeug mindestens 1 Lux betragen. F. ist nur außerhalb von Ortschaften, wenn keine Blendungsgefahr für Gegenverkehr besteht, erlaubt. Das F. dient auch als Lichthupe.
Fernlicht,Beleuchtung, mit der Kfz zur Fahrbahnbeleuchtung ausgerüstet sein müssen. Die Mindestbeleuchtungsstärke soll 100 m vor dem Fahrzeug mindestens 1 Lux betragen. F. ist nur außerhalb von Ortschaften, wenn keine Blendungsgefahr für Gegenverkehr besteht, erlaubt. Das F. dient auch als Lichthupe.