Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fernlicht
Fernlicht,Beleuchtung, mit der Kfz zur Fahrbahnbeleuchtung ausgerüstet sein müssen. Die Mindestbeleuchtungsstärke soll 100 m vor dem Fahrzeug mindestens 1 Lux betragen. F. ist nur außerhalb von Ortschaften, wenn keine Blendungsgefahr für Gegenverkehr besteht, erlaubt. Das F. dient auch als Lichthupe.
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