Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fehlbelegungsabgabe
Fehlbelegungsabgabe,seit 1982 Ausgleichszahlungen von Mietern einer öffentlich geförderten Wohnung, wenn ihr Einkommen die Einkommensgrenze nach § 25 des 2. Wohnungsbau-Ges. um mehr als 20 % überschreitet.
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