Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Faustrecht
Faustrecht,eine Rechtsordnung, in der Ansprüche durch gewaltsame Maßnahmen des Einzelnen durchgesetzt werden, früher z. B. die Blutrache und Fehde, im modernen Recht nur als Ausnahme zulässig (z. B. Notwehr).
Faustrecht,eine Rechtsordnung, in der Ansprüche durch gewaltsame Maßnahmen des Einzelnen durchgesetzt werden, früher z. B. die Blutrache und Fehde, im modernen Recht nur als Ausnahme zulässig (z. B. Notwehr).