Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Farbe
Farbe,1) eine durch Licht ausgelöste und durch das Auge vermittelte Sinnesempfindung (Farbensehen); die wahrgenommene F. ist keine physikal. Eigenschaft der Gegenstände, wird jedoch im Sprachgebrauch für die auslösende Lichtstrahlung selbst oder für stoffl. Farbmittel verwendet. An den bunten F. nimmt man einen Farbton wahr (gelb, rot, blau, grün), der versch. stark ausgeprägt sein kann (Sättigung), und eine Helligkeit. Fehlt der F. der Farbton, ist die Sättigung null, und es liegt eine unbunte F. vor (Weiß, Grau, Schwarz). Mit diesen drei Größen lässt sich jede Farbe eindeutig charakterisieren; dies wird in der Farbmetrik ausgenützt. - Die Helligkeitsempfindung bei nicht selbstleuchtenden Flächen (Körper-F.) wird vom Auge stets relativ zu den Helligkeiten gleichzeitig gesehener anderer Flächen beurteilt (bezogene F.). Bei selbstleuchtenden Objekten (Lichtquellen) ist dem Auge ein solcher Bezug nicht möglich; deshalb wird deren Helligkeit durch das photometr. Maß der Leuchtdichte beschrieben. Eine freie F. wird wahrgenommen, wenn durch geeignete Mittel (z. B. durch Abbildung der Farbfläche in die Augenpupille) Form, Raumlage und Oberflächenstruktur der gesehenen Fläche unsichtbar gemacht sind. Die Folge der Farbtöne läuft in sich zurück: Auf Gelb folgen Orange, Rot, Violett, Blau, Blaugrün, Grün, Gelbgrün und dann wieder Gelb. Daher wird die Reihe der Farbtöne häufig in einem Kreis, dem Farbkreis oder Farbtonkreis, angeordnet, von dem v. a. zwei Arten üblich sind: Bei der einen Art stehen sich Komplementär-, Gegen- oder Ergänzungs-F. (solche, die sich bei additiver Mischung zu Unbunt kompensieren lassen, z. B. Gelb-Violettblau, Purpur-Grün) diametral gegenüber, z. B. im ostwaldschen Farbtonkreis; bei der anderen Art sind die Farbtöne so angeordnet, dass gleich großen Empfindungsunterschieden gleich große Abstände im Kreis entsprechen, z. B. im Farbsystem DIN 6164. Beide Prinzipien lassen sich nicht miteinander vereinbaren.Eine F. eines bestimmten Farbtons lässt sich in zweierlei Weise abwandeln: Durch additive Zumischung von gleich hellem Grau kann man den Farbtoncharakter immer mehr zurücktreten lassen; die urspr. Helligkeit bleibt unverändert und die Sättigung wird vermindert. Durch Abdunkeln der gegebenen F., d. h. eine additive Zumischung von Schwarz, bleiben Farbton und Sättigung unverändert; nur die Helligkeit nimmt ab, und es entstehen F. derselben Farbart. Da außerdem der Farbton geändert werden kann, ergibt sich eine dreifache Variationsmöglichkeit der F.: Die F. ist »dreidimensional«, d. h., drei voneinander unabhängige Bestimmungen sind zur eindeutigen Beschreibung einer Farbempfindung notwendig; diese Dreidimensionalität ist im physiolog. Vorgang des Farbensehens begründet.
Auf den Gesetzen der additiven Farbmischung beruht die Farbmetrik; sie liefern auch die Grundlage für die Farbmessung, die z. B. für Farbfestlegungen und Farbtoleranzvereinbarungen wichtig ist.
Literatur:
Pawlik, J.: Theorie der F. Eine Einführung in begriffl. Gebiete der ästhet. Farbenlehre. Köln 91990.
Gage, J.: Kulturgesch. der F. Von der Antike bis zur Gegenwart. A. d. Engl. Ravensburg 1994.
2) Elementarteilchenphysik: (Farbladung) ein Freiheitsgrad der Quarks (Quantenchromodynamik).
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