Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Familienversicherung
Famili|enversicherung,in der gesetzl. Krankenversicherung der Grundsatz, dass mitversicherte Familienangehörige des Mitgl. (unterhaltsberechtigter Ehegatte und Kinder) den gleichen Anspruch auf Leistungen haben (außer Krankengeld) wie dieses. Die Voraussetzungen für die F. sind in § 10 SGB V geregelt.
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