Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Familiengericht
Famili|engericht,Abteilung des Amtsgerichts, die ausschl. in Familien- und in Kindschaftssachen entscheidet. Das F. ist mit einem Einzelrichter besetzt. In bestimmten Familiensachen besteht Anwaltszwang. Rechtsmittelinstanz der F. ist das Oberlandesgericht. Familiensachen sind ehebezogene Streitigkeiten wie Ehesachen (bes. Ehescheidung) und Scheidungsfolgesachen (Umgangs- und Sorgerecht für gemeinsame Kinder, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Hausratverteilung, Güterrechtsansprüche). Kindschaftssachen sind z. B. Streitigkeiten über Vaterschaftsanerkennung und deren Anfechtung.
▣ Literatur:
Heintschel-Heinegg, B. von: Das Verfahren in Familiensachen. Schwerpunkte, Begriff der Familiensache, Zuständigkeit, ... Neuwied u. a. 41997.
Famili|engericht,Abteilung des Amtsgerichts, die ausschl. in Familien- und in Kindschaftssachen entscheidet. Das F. ist mit einem Einzelrichter besetzt. In bestimmten Familiensachen besteht Anwaltszwang. Rechtsmittelinstanz der F. ist das Oberlandesgericht. Familiensachen sind ehebezogene Streitigkeiten wie Ehesachen (bes. Ehescheidung) und Scheidungsfolgesachen (Umgangs- und Sorgerecht für gemeinsame Kinder, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Hausratverteilung, Güterrechtsansprüche). Kindschaftssachen sind z. B. Streitigkeiten über Vaterschaftsanerkennung und deren Anfechtung.
▣ Literatur:
Heintschel-Heinegg, B. von: Das Verfahren in Familiensachen. Schwerpunkte, Begriff der Familiensache, Zuständigkeit, ... Neuwied u. a. 41997.