Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Familienbuch
Famili|enbuch,1) (Familienchronik) ein privates Buch, in dem die für die Familie und ihre Ahnen wichtigen Ereignisse, z. B. Geburten, Eheschließungen, Todesfälle, eingetragen sind sowie wichtige Urkunden und Familienfotos mit verbindenden Texten gesammelt werden.
2) ein vom Standesbeamten geführtes Personenstandsbuch, das den jeweiligen Personenstand der Familienangehörigen ersichtlich macht. Das F. wird im Anschluss an die Eheschließung angelegt und enthält u. a. Angaben zur Person der Ehegatten und deren Eltern, die Staatsangehörigkeit und den Familiennamen. Es wird durch Aufnahme bedeutsamer Veränderungen ständig fortgeführt (§§ 12 ff. Personenstands-Ges.). - F. entstanden in Dtl. im Zusammenhang mit der Schaffung der Personenstandsregister (1876) und sind seitdem - in Ablösung der Kirchenbücher - bedeutende genealog. Quellen.
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