Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Familiaren
Familiaren[lat.], kath. Kirchenrecht: Bedienstete eines Klosters oder zur päpstl. Familie gehörende Personen.
Familiaren[lat.], kath. Kirchenrecht: Bedienstete eines Klosters oder zur päpstl. Familie gehörende Personen.