Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fallschirm
Fallschirm,schirmförmiges Gebilde aus Naturseide, Baumwolle oder Chemiefasern zur Minderung der Sinkgeschwindigkeit fallender Körper. Neben den bislang überwiegend verwendeten Rundkappenschirmen, die allein durch Vergrößerung des Luftwiderstands die gewünschte Sinkgeschwindigkeit von etwa 5 m/s erreichen, werden zunehmend F. verwendet, deren Schirmkappe sich in Form einer rechteckigen gewölbten Fläche entfalten, die bei einer der Fallbewegung überlagerten Horizontalbewegung noch eine aerodynamisch erzeugte Auftriebskraft liefern (Flügelschirme oder Rechteckgleiter). Die Schirmkappe ist durch Fangleinen und eine abtrennbare Kupplung mit dem Gurtzeug verbunden, das am fallenden Körper befestigt ist. Bei Sport-F. kann die Form der Kappe über Steuerleinen während des Falles verändert und damit die Fallrichtung beeinflusst werden. Kappe und Fangleinen werden in gefaltetem Zustand in einen Packsack eingelegt. Zur Entfaltung des Schirmes wird der Packsack durch manuelle Betätigung (manueller F.) oder durch eine mit dem Luftfahrzeug verbundene Aufziehleine (automat. F.) geöffnet. Nach der Verwendung unterscheidet man Rettungs-F., Sprung-F. (für sportl. und militär. Zwecke) und Lasten-F., nach Anordnung des Packsacks am Körper des Trägers Brust-F., Rücken-F. und Sitzfallschirme.
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