Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Falle
Falle,Vorrichtung zum Fang von Tieren; zugelassen sind in Dtl. nach dem Bundesjagd-Ges. nur F., die entweder lebend fangen oder sofort töten.
Falle,Vorrichtung zum Fang von Tieren; zugelassen sind in Dtl. nach dem Bundesjagd-Ges. nur F., die entweder lebend fangen oder sofort töten.