Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fakultät
Fakultät[von mlat. facultas »Wissensgebiet«] die,
1) Hochschulwesen: Teilkörperschaft in wiss. Hochschulen zur Wahrnehmung der Aufgaben in Forschung, Lehre und akadem. Prüfungen. An der Spitze der F. steht der Dekan. Zu den traditionellen, berufsbezogenen theolog., medizin. und rechtswiss. F. traten Ende des 18. Jh. die philosoph., später die mathematisch-naturwiss. u. a. Nach den Empfehlungen des Wissenschaftsrates wurden in der Bundesrep. Dtl. die F. weitgehend durch die Gliederung in Fachbereiche abgelöst.
2) Mathematik: Zeichen !, endliches Produkt natürlicher Zahlen: 1 · 2 · 3 · ... ·n = n! (gesprochen n -Fakultät) mit 0! = 1 und 1! = 1; z. B. ist 5! = 1 · 2 · 3 · 4 · 5 = 120.
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