Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fair Trial
Fair Trial['feə'traɪəl; engl. »faires Verfahren«], aus dem angloamerikan. Prozessrecht stammender, im Rechtsstaatsprinzip verankerter Grundsatz, bes. dem Beschuldigten im Strafprozess die zur wirksamen Wahrung seiner Rechte notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.
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