Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fahrzeugbrief
Fahrzeugbrief (Kraftfahrzeugbrief), für jedes Kfz bei der erstmaligen Zulassung ausgestelltes Dokument, das der Sicherung des Eigentums und anderer Rechte am Fahrzeug dient. Die Zulassungsstelle trägt das amtl. Kennzeichen und die Personalien dessen, für den das Kfz zugelassen wird, ein. Der Verlust des F. ist der zuständigen Zulassungsstelle anzuzeigen (§§ 20, 25 StVZO). Der F. ist Beweisurkunde, d. h., die Veräußerung des Kfz ohne Vorlage des F. schützt den Erwerber nicht in seinem guten Glauben an die Veräußerungsbefugnis des Verkäufers. Für Anhänger gibt es entsprechend den Anhängerbrief.
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