Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fahrverbot
Fahrverbot,Nebenstrafe (neben Freiheits- oder Geldstrafe) für ein Delikt, das bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen worden ist. Das F. kann für ein bis drei Monate erlassen werden (§ 44 StGB) und untersagt das Führen eines Kfz im Verkehr; während der Dauer des F. wird der Führerschein amtlich verwahrt. Das F. ist von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Auch bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr kann ein F. angeordnet werden (§§ 24-25 Straßenverkehrs-Ges.).
Fahrverbot,Nebenstrafe (neben Freiheits- oder Geldstrafe) für ein Delikt, das bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen worden ist. Das F. kann für ein bis drei Monate erlassen werden (§ 44 StGB) und untersagt das Führen eines Kfz im Verkehr; während der Dauer des F. wird der Führerschein amtlich verwahrt. Das F. ist von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Auch bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr kann ein F. angeordnet werden (§§ 24-25 Straßenverkehrs-Ges.).