Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fahnenflucht
Fahnenflucht(Desertion), eigenmächtiges Sichentfernen (Verlassen) oder Fernbleiben eines Soldaten von seiner Truppe oder Dienststelle, um sich (im Unterschied zur eigenmächtigen Abwesenheit) dem Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen. Die F. ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, oder, wenn sich der Täter innerhalb eines Monats stellt, bis zu drei Jahren bedroht (§ 16 Wehrstrafgesetz). Für Zivildienstpflichtige gilt Entsprechendes (§§ 52 f. Zivildienstges.). In Österreich (§ § 8 f. Militärstrafges.) und der Schweiz (»Ausreißen«, Art. 83 Militärstrafges.) gilt Ähnliches.
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