Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fahndung
Fahndung,Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und Polizei zur Ermittlung flüchtiger oder gesuchter Personen (z. B. Straftäter, Zeugen) oder von Sachen (Sach-F.) im Strafverfahren. Die vielfältigen Mittel der F. umfassen im Inland z. B. den Steckbrief, Auskünfte bei Behörden und zentralen Registern, die Suche über Medien sowie das Aussetzen von Belohnungen, im Ausland die Suche über Interpol. Besondere F.-methoden sind die Raster- und die Schleppnetz-F. Bei der Raster-F. erfolgt ein Abgleich personenbezogener gespeicherter Daten nach bestimmten Prüfungsmerkmalen (Rastern), um Personen festzustellen, die ermittlungsbedeutsame Merkmale aufweisen; sie bedarf richterl. Anordnung oder Bestätigung (in Eilfällen) und ist nur bei Straftaten von erhebl. Bedeutung zulässig (§ 98 a ff. StPO). Schleppnetz-F. ist die Bez. für eine nach § 163 d StPO räumlich und zeitlich begrenzt zulässige F., bei der Daten über die Identität von Personen sowie tatrelevante Umstände gespeichert werden, die bei einer grenzpolizeil. Kontrolle oder bei einer Kontrollstelle angefallen sind. Diese Maßnahme bedarf schriftlicher richterl., bei Gefahr im Verzug staatsanwaltl. oder polizeil. Anordnung und ist nur zur Aufklärung bestimmter schwerer Straftaten und Ergreifung der Tatverdächtigen erlaubt.
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