Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
ex nunc
ex nụnc[lat. »aus dem Jetzt«], Recht: Bez. für die Wirkung einer Handlung u. Ä. von der Gegenwart in die Zukunft, z. B. Kündigung; Ggs. ex tunc (lat. »aus dem Damals«), die Wirkungen einer Handlung o. Ä. reichen in die Vergangenheit zurück, z. B. Anfechtung.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: ex nunc