Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
ex cathedra
ex cạthedra[lat. »vom Stuhl« (Petri)], Bez. der Lehrentscheidungen, die der Papst als oberster Hirt und Lehrer der Kirche mit dem Anspruch der Unfehlbarkeit verkündet; danach allg.: von maßgebender Seite, abschließend.
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