Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
europäische Einigungsbewegung
europäische Einigungsbewegung,das nach dem Ersten Weltkrieg einsetzende polit. Bemühen um den Zusammenschluss der parlamentarisch-demokrat. Staaten Europas; fußt auf dem wesentlich älteren Europagedanken, den schon die Philosophen der Aufklärung mit dem eth. Ziel einer europ. Rechts- und Friedensordnung in Form eines Völkerbundes verknüpften. Bis ins 19. Jh. konzentrierte sich die Europapolitik jedoch auf die Herstellung und Erhaltung des europäischen Gleichgewichts (»Konzert der europ. Mächte«). Politisch organisierte sich die e. E. erstmals in der 1923 von R. N. Graf Coudenhove-Kalergi begründeten Paneuropa-Bewegung. Der Plan des frz. Außenmin. A. Briand für den föderativen Zusammenschluss der europ. Staaten (1929-30) scheiterte. Nach dem Zweiten Weltkrieg fand der Gedanke der polit. Einigung Europas, zuerst (1946) nachdrücklich von W. Churchill vertreten, ein starkes Echo. Es entstanden zahlr. internat. Vereinigungen, die sich 1948 zur Europäischen Bewegung zusammenschlossen.
Auf der völkerrechtl. Ebene gab die e. E. den Anstoß zur Gründung des Europarates (1949); sie förderte die Bildung übernat. Organisationen (1951 Montanunion, 1952 Europ. Verteidigungsgemeinschaft, 1957 EWG, EURATOM). Während in den 60er-Jahren auf Regierungsebene infolge der auf nationalstaatl. Souveränität bedachten Politik des frz. Präs. C. de Gaulle der Zusammenschluss der westeurop. Staaten stockte, konzentrierte die Europ. Bewegung ihre Bemühungen auf die Erweiterung und den organisator. Ausbau der Europäischen Gemeinschaften. Der von diesen getragene europ. Einigungsprozess war während des Ost-West-Konflikts aufgrund der polit. Teilung Europas auf W-Europa beschränkt. Mit der Einheitlichen Europäischen Akte vertieften die Staaten der EG ihre Zusammenarbeit. Nach dem Zusammenbruch der kommunist. Ordnung in Ostmittel- und O-Europa (zw. 1989 und 1991) stellte sich die Aufgabe, die Staaten dieses Raumes zunehmend einzubeziehen. Die Aufnahme von Staaten aus dieser Region in den Europarat (zuerst Ungarn 1990) und der Beitritt der nach dem Zerfall der Sowjetunion und Jugoslawiens neu entstandenen Republiken zur Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) waren Schritte in diese Richtung. Die von mehreren Staaten Ostmittel- und Osteuropas angestrebte rasche Einbindung in den europ. Einigungsprozess (z. T. Anträge zur Aufnahme in die EG/EU, 1998 Beginn erster Beitrittsverhandlungen, EU-Erweiterung) wurde jedoch erschwert durch das komplizierte wirtsch. und polit. Erbe der Reformstaaten und durch zahlr. zwischenstaatl. Spannungen und Nationalitätenkonflikte in dieser Region. Als europ. Gremien begannen EG/EU und KSZE (seit 1995 OSZE, Abk. für Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) hier (mit unterschiedl. Erfolg) zu vermitteln. Zudem diente der Abschluss von »Europa-Abkommen« sowie von Partnerschafts-, Handels- und Kooperationsabkommen der Gemeinschaft mit den Transformationsstaaten deren verstärkter Einbeziehung in die europ. Integrationsprozesse. - Der Maastrichter Vertrag (»Maastricht I«; unterzeichnet am 7. 2. 1992, in Kraft seit 1. 11. 1993), der innerhalb der Gemeinschaft als programmat. Grundlage der EU nicht unumstritten blieb, hob den Einigungsprozess auf eine neue Stufe; zur Weiterentwicklung des EU-Vertragswerks wurde am 2. 10. 1997 der Amsterdamer Vertrag unterzeichnet (»Maastricht II«). Auf dem Weg zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) trat am 1. 1. 1993 der Europäische Binnenmarkt in Kraft, wurde eine Europ. Zentralbank geschaffen und ab 1. 1. 1999 in den zunächst 11 Teilnehmerländern der EWWU der Euro eingeführt. (Europa, Geschichte)
Auf der völkerrechtl. Ebene gab die e. E. den Anstoß zur Gründung des Europarates (1949); sie förderte die Bildung übernat. Organisationen (1951 Montanunion, 1952 Europ. Verteidigungsgemeinschaft, 1957 EWG, EURATOM). Während in den 60er-Jahren auf Regierungsebene infolge der auf nationalstaatl. Souveränität bedachten Politik des frz. Präs. C. de Gaulle der Zusammenschluss der westeurop. Staaten stockte, konzentrierte die Europ. Bewegung ihre Bemühungen auf die Erweiterung und den organisator. Ausbau der Europäischen Gemeinschaften. Der von diesen getragene europ. Einigungsprozess war während des Ost-West-Konflikts aufgrund der polit. Teilung Europas auf W-Europa beschränkt. Mit der Einheitlichen Europäischen Akte vertieften die Staaten der EG ihre Zusammenarbeit. Nach dem Zusammenbruch der kommunist. Ordnung in Ostmittel- und O-Europa (zw. 1989 und 1991) stellte sich die Aufgabe, die Staaten dieses Raumes zunehmend einzubeziehen. Die Aufnahme von Staaten aus dieser Region in den Europarat (zuerst Ungarn 1990) und der Beitritt der nach dem Zerfall der Sowjetunion und Jugoslawiens neu entstandenen Republiken zur Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) waren Schritte in diese Richtung. Die von mehreren Staaten Ostmittel- und Osteuropas angestrebte rasche Einbindung in den europ. Einigungsprozess (z. T. Anträge zur Aufnahme in die EG/EU, 1998 Beginn erster Beitrittsverhandlungen, EU-Erweiterung) wurde jedoch erschwert durch das komplizierte wirtsch. und polit. Erbe der Reformstaaten und durch zahlr. zwischenstaatl. Spannungen und Nationalitätenkonflikte in dieser Region. Als europ. Gremien begannen EG/EU und KSZE (seit 1995 OSZE, Abk. für Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) hier (mit unterschiedl. Erfolg) zu vermitteln. Zudem diente der Abschluss von »Europa-Abkommen« sowie von Partnerschafts-, Handels- und Kooperationsabkommen der Gemeinschaft mit den Transformationsstaaten deren verstärkter Einbeziehung in die europ. Integrationsprozesse. - Der Maastrichter Vertrag (»Maastricht I«; unterzeichnet am 7. 2. 1992, in Kraft seit 1. 11. 1993), der innerhalb der Gemeinschaft als programmat. Grundlage der EU nicht unumstritten blieb, hob den Einigungsprozess auf eine neue Stufe; zur Weiterentwicklung des EU-Vertragswerks wurde am 2. 10. 1997 der Amsterdamer Vertrag unterzeichnet (»Maastricht II«). Auf dem Weg zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) trat am 1. 1. 1993 der Europäische Binnenmarkt in Kraft, wurde eine Europ. Zentralbank geschaffen und ab 1. 1. 1999 in den zunächst 11 Teilnehmerländern der EWWU der Euro eingeführt. (Europa, Geschichte)