Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
erwerbswirtschaftliches Prinzip
erwerbswirtschaftliches Prinzip (Erwerbsprinzip), das Streben, durch die wirtsch. Betätigung Gewinne zu erzielen, im Ggs. zur Bedarfsdeckung. Im Ggs. zum systemindifferenten Wirtschaftlichkeitsprinzip dient das e. P. zur Kennzeichnung marktwirtsch. Systeme und zur begriffl. Abgrenzung von Unternehmen und Betrieb. Durch Verfolgung des e. P. durch Unternehmen (Gewinnmaximierung) wird die Bedarfsdeckung indirekt erreicht, werden die Produktionsfaktoren optimal eingesetzt und wird das auch gesamtwirtschaftlich gesehen bestmögl. Produktionsergebnis erzielt. Erwerbswirtschaftlich handelnde Wirtschaftseinheiten werden nach W. Sombart als Erwerbswirtschaften bezeichnet.
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