Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
ersuchter Richter
ersuchter Richter,ein Amtsrichter, der aufgrund eines Ersuchens um Rechtshilfe in seinem Bezirk eine Amtshandlung für ein auswärtiges Gericht vornimmt (§§ 156 ff. GVG).
ersuchter Richter,ein Amtsrichter, der aufgrund eines Ersuchens um Rechtshilfe in seinem Bezirk eine Amtshandlung für ein auswärtiges Gericht vornimmt (§§ 156 ff. GVG).