Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
einstweilige Anordnung
einstweilige Anordnung,Entscheidung eines Gerichts, mit der vor Abschluss des Verfahrens vorläufiger Rechtsschutz gewährt wird, z. B. in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in Ehesachen. Durch e. A. soll vermieden werden, dass noch angreifbare Entscheidungen bereits vollstreckt werden. - Die e. A. des Verwaltungsprozesses entspricht der Sache nach der einstweiligen Verfügung.
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