Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
eigenmächtige Abwesenheit
eigenmächtige Abwesenheit,das eigenmächtige Fernbleiben oder Entfernen von der Truppe, von der militär. Dienststelle oder vom Zivildienst; wird, wenn sie länger als drei volle Kalendertage dauert, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft (§ 15 Wehrstraf-Ges., § 52 Zivildienst-Ges.).
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Ansicht: eigenmächtige Abwesenheit