Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Extravaganten
Extravagạnten[lat. »die außerhalb Umherschweifenden«], Bestandteil des kath. Kirchenrechts (Corpus Iuris Canonici). Die E. enthalten die im Dekret Gratians nicht oder noch nicht verwerteten päpstl. Entscheidungen (Dekretalen).
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