Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Exterritorialität
Exterritorialität[lat.] die, kraft Völkerrechts zugunsten bestimmter Personen und Sachen bestehende Ausnahme von der Gerichtsbarkeit und Zwangsgewalt (nicht von der Rechtsordnung insgesamt) des Gebietsstaates. E. genießen: ein fremdes Staatsoberhaupt mit seinem Gefolge, diplomat. Vertreter mit Angehörigen, Gesandtschaftsgebäude, Vertreter der Staaten bei internat. Konferenzen und Organisationen, Gebäude und Beamte dieser Organisationen, Richter des Internat. Gerichtshofes, fremde Truppenteile bei genehmigtem Durchzug oder Stationierung in einem fremden Staat sowie Kriegsschiffe und Militärflugzeuge bei abgestimmtem Aufenthalt in fremden Hoheitsgebieten.
Exterritorialität[lat.] die, kraft Völkerrechts zugunsten bestimmter Personen und Sachen bestehende Ausnahme von der Gerichtsbarkeit und Zwangsgewalt (nicht von der Rechtsordnung insgesamt) des Gebietsstaates. E. genießen: ein fremdes Staatsoberhaupt mit seinem Gefolge, diplomat. Vertreter mit Angehörigen, Gesandtschaftsgebäude, Vertreter der Staaten bei internat. Konferenzen und Organisationen, Gebäude und Beamte dieser Organisationen, Richter des Internat. Gerichtshofes, fremde Truppenteile bei genehmigtem Durchzug oder Stationierung in einem fremden Staat sowie Kriegsschiffe und Militärflugzeuge bei abgestimmtem Aufenthalt in fremden Hoheitsgebieten.